Versicherungsberatung
Unsere Leistungen
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Versicherungsberatung umfasst
die Analyse spezifischer Risiken ,
die Versicherungsanalyse bestehender Versicherungen,
die Zusammenstellung der bestmöglichen Versicherungskonzepte bezogen auf
- den individuellen Bedarf,
- das Schließen von Versorgungslücken,
- die Vermeidung von Doppelversicherungen,
Unterstützung bei der Korrespondenz mit Versicherern, wie z.B. bei Kündigungen, Vertragsumstellungen etc.
Begleitung der Schadenregulierung für meine Mandanten von Beginn an
Vertreten der Interessen meiner Klienten gegenüber dem Versicherungsunternehmen
außergerichtliche und gerichtliche Vertretung als Fachanwalt für Versicherungsrecht
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Versicherungsberater darf sich nur nennen, wer eine Erlaubnis nach § 34e Abs. 1 der Gewerbeordnung nachweisen kann.
Leistungsantrag Berufsunfähigkeitsversicherung
Ihr unabhängiger Versicherungsberater hilft Ihnen gerne weiter – Jetzt unverbindlich anfragen!
Es zahlt sich aus, wenn Sie von Beginn Fehler vermeiden
Sie sind berufsunfähig und haben vor, einen Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeit zu stellen.
Bereits jetzt macht sich kompetente anwaltliche Hilfe bezahlt. Ihre aktuelle Lebenssituation ist aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit ohnehin belastet. Vermutlich benötigen Sie ihre Energie für andere Dinge, als sich mit Ihrem Versicherer auseinanderzusetzen.
Doch bereits jetzt ist es wichtig, alle Schritte so einzuleiten, dass die Versicherung keine Gründe findet, Ihren Leistungsantrag wegen vermeidbaren Formfehlern oder unvollständigen Angaben abzulehnen.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und unabhängiger Versicherungsberater unterstütze ich Sie ab Antragsstellung, um alle wichtigen Punkte bereits zu diesem Zeitpunkt zu berücksichtigen.
Fragebogen und Schweigepflicht-Entbindungserklärung Abgeben?
Wir beraten Sie, welche Formulare Sie lieber nicht ohne weiteres für Ihren Versicherer ausfüllen sollten
Über ein Viertel der Anträge auf Berufsunfähigkeit werden nicht anerkannt.
Nach Einreichen Ihres Antrag auf Berufsunfähigkeit bei der Versicherung, bekommen Sie oftmals einen Fragebogen zugeschickt oder die Aufforderung, weitere Unterlagen einzureichen – hier ist höchste Vorsicht geboten. Unterzeichen Sie z.B. eine Schweigepflicht-Entbindungserklärung, kann Ihr Versicherer direkt weitere Arztberichte anfordern.
Füllen Sie diesen Fragebogen nicht ohne Hilfe aus, denn hier verbergen sich Fallstricke, die zu Leistungskürzungen oder Zahlungsverweigerung führen können.
Lassen Sie sich kompetent durch Stefan Schulz – Fachanwalt für Versicherungsrecht – begleiten und nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch.
Schweigepflichtentbindungserklärung
Unabhängige Hilfe vom Fachmann – Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht an Ihrer Seite.
Jetzt unverbindlich anfragen!
Das Honorar für die Versicherungsberatung
fällt immer nur dann an, wenn der Versicherungsberater tatsächlich tätig wird.
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Ihr Versicherungsberater Schwerin
Stefan Schulz | Fachanwalt für Versicherungsrecht
Johannesstraße 1
19053 Schwerin
Tel.: (0385) 58 97 93 70
Fax: (0385) 58 97 93 79